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Ratgeber

Pflege finanzieren

Wer zahlt was, wie viel gibt es und wie kommen Sie daran? Die Geldfragen der Pflege, sortiert.

Die meisten Familien stolpern zuerst über die Begriffe. Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege — fünf Wörter für Dinge, die sich teilweise ergänzen, teilweise ausschließen und aus verschiedenen Töpfen kommen.

Die Reihenfolge ist dabei fast immer dieselbe: Zuerst der Pflegegrad — ohne ihn zahlt die Pflegekasse nichts. Danach richtet sich, welche Leistungen offenstehen: Der Entlastungsbetrag gibt es schon ab Pflegegrad 1, alles Weitere ab Pflegegrad 2.

Eine Änderung ist dabei wichtig zu kennen: Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Ältere Ratgeber nennen noch getrennte Beträge — die gelten nicht mehr.

Jeder Beitrag hier nennt die aktuellen Zahlen für 2026 und die Rechtsgrundlage dazu. Die Beträge werden jährlich angepasst; das Stand-Datum steht jeweils oben.

Beiträge

Die Themen im Einzelnen

Jeder Beitrag beantwortet eine Frage vollständig — mit den aktuellen Beträgen und den Rechtsgrundlagen dazu.

  • 3.539 € im Jahr

    Verhinderungspflege

    Ersatzpflege zu Hause, wenn die pflegende Person ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Auch stundenweise planbar.

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  • 131 € im Monat

    Entlastungsbetrag

    Für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe, bereits ab Pflegegrad 1. Die Leistung, die am häufigsten liegen bleibt.

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  • Voraussetzung für alles

    Pflegegrad beantragen

    Der Antrag, die Begutachtung in sechs Modulen und die Fristen, die die Pflegekasse einhalten muss.

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  • 8 Wochen im Jahr

    Kurzzeitpflege

    Vorübergehend im Heim, wenn es zu Hause gerade nicht geht — nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krise.

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In Arbeit

  • Pflegehilfsmittel

Ihre Frage ist dabei, der Beitrag aber noch nicht fertig? Rufen Sie an — wir beantworten sie auch so.

Die Leistungen werden von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH (HOMECARE – die Alltagshelfer) aus Recke erbracht. Alltag Assistenz ist die Vermittlungsplattform — Ihre Anfrage geht direkt an das Team vor Ort, das sich anschließend bei Ihnen meldet.

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Andere Bereiche

  • Schule und Teilhabe

    Eingliederungshilfe, Anträge und Zuständigkeiten rund um die Schule.

    Ansehen

  • Leben mit Diabetes

    Typ 1 im Kindesalter — Schule, Kita, Alltag.

    In Arbeit

  • Alltag und Angehörige

    Wenn Sie jemanden begleiten und selbst an Grenzen kommen.

    In Arbeit

Wer die Leistung erbringt

Alltag Assistenz ist eine Vermittlungsplattform und betreibt diese Website. Die Betreuung, Schulbegleitung und Assistenz vor Ort übernimmt Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH unter dem Namen HOMECARE – die Alltagshelfer mit Sitz in Recke — von den Pflegekassen nach § 72 SGB XI zugelassen. Anfragen über diese Seite werden dorthin weitergeleitet; die Rückmeldung erfolgt durch das Team vor Ort.