Schulbegleitung
Damit Schule für Ihr Kind machbar wird
Eine feste Begleitperson unterstützt Ihr Kind im Unterricht und im Schulalltag — so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Im Schulalltag
Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird
Die Begleitung richtet sich nach dem Kind, nicht nach einem Schema: mal Struktur bei der Aufgabe, mal eine Pause vor der Überforderung, mal Rückhalt im Kontakt mit anderen.

Leistungen
Was wir konkret übernehmen
Der Umfang wird immer gemeinsam festgelegt — hier steht, was möglich ist.
Im Unterricht
Unterstützung dort, wo der Schultag sonst ins Stocken gerät.
- Aufmerksamkeit halten und Arbeitsschritte strukturieren
- Arbeitsanweisungen verständlich machen
- Bei Überforderung rechtzeitig eine Pause ermöglichen
- Materialien und Arbeitsplatz im Blick behalten
Zwischen den Stunden
Pausen und Wechsel sind für viele Kinder der schwierigste Teil.
- Begleitung in Pausen und beim Raumwechsel
- Unterstützung im Kontakt mit Mitschülern
- Hilfe bei Konflikten und beim Deeskalieren
- Begleitung bei Ausflügen und Klassenfahrten nach Absprache
Im Hintergrund
Damit alle Beteiligten dasselbe Bild haben.
- Regelmäßige Abstimmung mit den Lehrkräften
- Rückmeldung an die Eltern
- Beteiligung an Förderplangesprächen
- Dokumentation für den Kostenträger
Ablauf
Wie es weitergeht, wenn Sie sich melden
Kein Papierkram vorab. Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Sie melden sich
Telefonisch oder über das Formular. Sie brauchen dafür weder Bescheid noch Gutachten — nur die Situation zu schildern reicht.
Wir klären den Bedarf
Im Gespräch schauen wir, welche Unterstützung Ihr Kind braucht und welcher Kostenträger dafür zuständig ist.
Antrag und Bewilligung
Sie stellen den Antrag, wir unterstützen beim Zusammenstellen der Unterlagen. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Die Begleitung beginnt
Vor dem ersten Schultag lernen sich alle kennen — Kind, Eltern, Schule und Begleitperson.
Die Leistungen werden von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH (HOMECARE – die Alltagshelfer) aus Recke erbracht. Alltag Assistenz ist die Vermittlungsplattform — Ihre Anfrage geht direkt an das Team vor Ort, das sich anschließend bei Ihnen meldet.
Kosten
Wer die Unterstützung bezahlt
In den allermeisten Fällen trägt ein Kostenträger die Kosten — nicht Sie selbst.
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Wer zuständig ist, richtet sich danach, worin der Unterstützungsbedarf begründet liegt:
- Jugendamt — bei einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung (§ 35a SGB VIII). Das betrifft häufig Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung oder ADHS.
- Träger der Eingliederungshilfe — bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung (SGB IX). In Nordrhein-Westfalen sind das je nach Fall der Landschaftsverband oder der örtliche Träger.
Bei bewilligter Leistung rechnet der Betreuungsdienst direkt mit dem Kostenträger ab. Auf Sie kommen dann keine Kosten für die Begleitung zu.
Welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, hängt auch vom Wohnort ab — die Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen unterscheiden sich. Das klären wir mit Ihnen, bevor Sie etwas einreichen.
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Anträge, Zuständigkeiten und Finanzierung — die Fragen vor der Entscheidung.
Diabetes-Assistenz
Wenn zusätzlich Diabetes Typ 1 im Schulalltag zu berücksichtigen ist.
Einzugsgebiet
Alle Orte und Ortsteile, in denen wir Schulbegleitung vermitteln.
Häufige Fragen
Was Eltern und Angehörige fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an — wir antworten auch auf das, was hier nicht steht.
Was macht eine Schulbegleitung genau?
Eine Schulbegleitung unterstützt ein einzelnes Kind dabei, am Unterricht teilzunehmen — etwa beim Zurechtfinden im Tagesablauf, beim Umgang mit Reizen, in Pausensituationen oder im Kontakt mit Mitschülern. Sie unterrichtet nicht und übernimmt keine pädagogischen Aufgaben der Lehrkraft. Was genau übernommen wird, richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und wird vorher festgelegt.
Wer stellt den Antrag?
Den Antrag stellen die Sorgeberechtigten. Je nachdem, worin der Unterstützungsbedarf begründet ist, ist entweder das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Wir gehen den Weg mit Ihnen durch und helfen dabei, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Das entscheidet die zuständige Stelle, nicht wir. Die Dauer hängt vom Einzelfall und von der Auslastung des Amtes ab. Wir sagen Ihnen offen, was wir aus vergleichbaren Verfahren kennen — ein Versprechen zur Bearbeitungszeit oder zur Bewilligung wäre unseriös.
Braucht mein Kind eine Diagnose?
In der Regel braucht die zuständige Stelle eine fachliche Stellungnahme, aus der der Unterstützungsbedarf hervorgeht — häufig ein ärztliches oder psychologisches Gutachten. Welche Unterlagen konkret verlangt werden, unterscheidet sich je nach Kostenträger. Auch das klären wir im Gespräch.
Bekommt mein Kind immer dieselbe Begleitperson?
Das ist das Ziel und der Regelfall. Eine verlässliche Beziehung ist Voraussetzung dafür, dass die Begleitung überhaupt wirkt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und stimmen sie vorher mit Ihnen und der Schule ab.
Geht das auch an einer Förderschule oder in der Kita?
Ja. Die Begleitung ist nicht auf eine Schulform festgelegt — sie kann an Regelschulen, Förderschulen und im Rahmen der frühen Förderung auch in Kindertageseinrichtungen stattfinden. Was jeweils möglich ist, hängt vom Bewilligungsbescheid und der Einrichtung ab.
Wo wir tätig sind
Recke · Hopsten · Mettingen · Westerkappeln · Hörstel · Ibbenbüren · Rheine · Osnabrück · Lengerich · Tecklenburg · Lotte · Lienen · Ladbergen · Saerbeck — sowie die umliegenden Ortsteile. Zur Übersicht des Einzugsgebiets
Anfrage
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht
Vier Angaben genügen. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe am Telefon oder bei einem persönlichen Termin.
- Kostenlos und unverbindlich
- Antwort in der Regel am nächsten Werktag
- Ihre Angaben gehen ausschließlich an den ausführenden Dienstleister
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte außerhalb des ausführenden Dienstleisters weitergegeben.

