Zum Inhalt springen

Pflege finanzieren

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat richtig nutzen

Schon ab Pflegegrad 1, für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Die Leistung, die am häufigsten liegen bleibt — und wie Sie das vermeiden.

7 Minuten LesezeitStand:

Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundenes Budget von 131 € im Monat1.572 € im Jahr. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zu und ist damit die einzige größere Leistung, für die kein Pflegegrad 2 nötig ist.

Einsetzbar ist er für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen ambulanten Dienst und für nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote. Ausgezahlt wird er nicht — die Erstattung läuft über Rechnungen. Nicht verbrauchte Beträge bleiben noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar, danach verfallen sie.

Was der Entlastungsbetrag ist

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundenes Budget von 131 € im Monat1.572 € im Jahr. Er steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu, der zu Hause versorgt wird, und ist in § 45b SGB XI geregelt.

Gedacht ist er für alles, was den Alltag leichter macht, ohne Pflegeleistung im engeren Sinn zu sein: jemand, der einkauft, der Gesellschaft leistet, der den Haushalt macht, der ein paar Stunden da ist, damit Angehörige durchatmen können.

Der Entlastungsbetrag ist die einzige größere Leistung, die schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Kein Geld auf das Konto

Der Betrag wird nicht ausgezahlt. Sie beauftragen eine Leistung, bekommen eine Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein — oder der Anbieter rechnet gleich direkt mit der Kasse ab.

Auch an pflegende Angehörige lässt er sich nicht weitergeben. Wer Angehörige finanziell entlasten will, ist beim Pflegegeld oder bei der Verhinderungspflege richtig.

Wofür Sie ihn einsetzen dürfen

Das Gesetz nennt vier Verwendungszwecke:

  • Tages- und Nachtpflege — teilstationäre Betreuung außer Haus
  • Kurzzeitpflege — als Zuschuss zum Eigenanteil
  • Ambulanter Pflegedienst — ab Pflegegrad 2 allerdings ohne Leistungen der Selbstversorgung
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind

Die wichtige Einschränkung beim Pflegedienst

Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie den Entlastungsbetrag beim ambulanten Dienst nicht für die Selbstversorgung einsetzen — also nicht fürs Waschen, Ankleiden oder die Toilettenbegleitung. Dafür sind die Pflegesachleistungen da.

Bei Pflegegrad 1 gilt diese Einschränkung nicht. Dort können Sie den Betrag auch für körperbezogene Pflege einsetzen.

Betreuungskraft und ältere Person beim gemeinsamen Zubereiten einer Mahlzeit
Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Gesellschaft zählen zu den anerkannten Angeboten. Symbolbild.

Anerkennung nach Landesrecht — der häufigste Stolperstein

Nicht jede Hilfe ist erstattungsfähig. Der Anbieter muss nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sein. Eine privat organisierte Putzhilfe erfüllt das in der Regel nicht.

Fragen Sie vor der Beauftragung ausdrücklich nach dieser Anerkennung. Wer sie hat, sagt es Ihnen sofort — wer ausweicht, hat sie meist nicht, und Sie bleiben auf der Rechnung sitzen.

Warum das Geld so oft verfällt

Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten liegengelassene Leistung der Pflegeversicherung. Der Grund ist meist derselbe: Man hebt ihn auf, bis man ihn „wirklich braucht" — und dann ist er weg.

Der Übertrag läuft in zwei Stufen

StufeWas passiertFrist
Innerhalb des JahresNicht genutzte Monatsbeträge wandern in die folgenden Monatebis 31. Dezember
Ins FolgejahrWas am Jahresende übrig ist, bleibt noch ein halbes Jahr nutzbarbis 30. Juni

Wer also 2026 nichts abgerufen hat, kann bis zum 30. Juni 2027 noch über die vollen 1.572 € verfügen. Danach verfallen sie.

Der 30. Juni ist der eigentliche Stichtag. Prüfen Sie im Frühjahr, was vom Vorjahr noch offen ist — das ist häufig ein vierstelliger Betrag, der sonst ersatzlos wegfällt.

Wie Sie den Stand erfahren

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Kontostand des Entlastungsbetrags. Viele Kassen zeigen ihn auch in ihrer App oder im Onlineportal. Ein Anruf genügt.

Der Umwandlungsanspruch: mehr Budget als gedacht

Diese Möglichkeit kennen die wenigsten, und sie ist finanziell die bedeutendste auf dieser Seite.

Wer ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent des ungenutzten Betrags zusätzlich in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Der Anspruch steht in § 45a Abs. 4 SGB XI und besteht neben dem Entlastungsbetrag, nicht an seiner Stelle.

Was das praktisch bedeutet

Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst beauftragt, hat den Sachleistungsbetrag rechnerisch nicht genutzt. 40 Prozent davon lassen sich in Betreuung umwandeln — je nach Pflegegrad ein deutlich höherer Betrag als die 131 € des Entlastungsbetrags.

Die Kombination aus Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch deckt damit oft mehrere Betreuungseinsätze pro Woche ab, nicht nur einen im Monat.

Wer den Umwandlungsanspruch nutzt, muss wissen: Das Pflegegeld verringert sich anteilig, weil Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich die Rechnung von Ihrer Pflegekasse aufmachen, bevor Sie sich entscheiden.

So rechnen Sie ab

Zwei Wege stehen offen:

  • Direktabrechnung. Der Anbieter rechnet unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Sie unterschreiben nur den Leistungsnachweis und gehen nicht in Vorleistung.
  • Erstattung. Sie zahlen die Rechnung selbst und reichen sie bei der Kasse ein. Das Geld kommt in der Regel innerhalb weniger Wochen zurück.

Die Direktabrechnung ist der bequemere Weg — fragen Sie den Anbieter, ob er sie anbietet.

Was auf der Rechnung stehen muss

  • Name der pflegebedürftigen Person und Versichertennummer
  • Datum und Dauer jedes Einsatzes
  • Art der erbrachten Leistung
  • Hinweis auf die Anerkennung nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag

Bei uns im Tecklenburger Land

Der ausführende Betreuungsdienst hinter Alltag Assistenz, Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH, ist nach § 72 SGB XI von den Pflegekassen zugelassen. Ob in Ihrem Fall der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder eine Kombination der richtige Weg ist, klären wir vorab — bevor Kosten entstehen.

Was die stundenweise Unterstützung umfasst, steht unter Alltagshilfe. Wo wir unterwegs sind, zeigt das Einzugsgebiet.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist die einzige größere Leistung, die bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege setzen dagegen mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Wird der Betrag ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nur gegen Rechnung erstattet. Sie können ihn nicht als Geldleistung bekommen und auch nicht an pflegende Angehörige weitergeben.

Was passiert mit nicht verbrauchten Beträgen?

Sie werden zunächst von Monat zu Monat übertragen. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt es endgültig.

Wofür darf ich das Geld einsetzen?

Für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen ambulanten Dienst sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ab Pflegegrad 2 gilt beim ambulanten Dienst eine Einschränkung: Leistungen der Selbstversorgung, also etwa Waschen und Ankleiden, sind ausgenommen.

Kann ich damit eine Putzhilfe bezahlen?

Nur, wenn der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Eine private Reinigungskraft ohne diese Anerkennung wird von der Pflegekasse nicht erstattet — fragen Sie vor der Beauftragung nach der Anerkennung.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Wer ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent des ungenutzten Betrags zusätzlich in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Dieser Anspruch besteht neben dem Entlastungsbetrag und verdreifacht das verfügbare Budget in vielen Fällen.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben stützen sich auf diese Quellen:

Welche Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, regeln die Länder unterschiedlich. Maßgeblich ist die Anerkennung in dem Bundesland, in dem die Leistung erbracht wird — für unser Einzugsgebiet also Nordrhein-Westfalen beziehungsweise Niedersachsen für Osnabrück.

Die Leistungsbeträge werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie vor einer Entscheidung mit finanzieller Tragweite den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über die Erstattung entscheidet Ihre Pflegekasse; welche Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, regeln die Länder. Stand der Angaben: 28. August 2026.

Die Leistungen werden von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH (HOMECARE – die Alltagshelfer) aus Recke erbracht. Alltag Assistenz ist die Vermittlungsplattform — Ihre Anfrage geht direkt an das Team vor Ort, das sich anschließend bei Ihnen meldet.

Weiterlesen

Das könnte auch zu Ihrer Frage passen

  • Verhinderungspflege

    3.539 € im Jahr für Ersatzpflege — ab Pflegegrad 2, gut kombinierbar.

    Weiterlesen

  • Pflegegrad beantragen

    Schon Pflegegrad 1 genügt für den Entlastungsbetrag — so läuft der Antrag.

    Weiterlesen

  • Alltagshilfe zu Hause

    Was die stundenweise Unterstützung zu Hause konkret umfasst.

    Weiterlesen

Sie haben eine konkrete Frage?

Wir rechnen das gemeinsam durch

Was Ihnen zusteht, hängt vom Pflegegrad und von Ihrer Situation ab. Rufen Sie an — kostenlos und ohne Verpflichtung.

Wer die Leistung erbringt

Alltag Assistenz ist eine Vermittlungsplattform und betreibt diese Website. Die Betreuung, Schulbegleitung und Assistenz vor Ort übernimmt Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH unter dem Namen HOMECARE – die Alltagshelfer mit Sitz in Recke — von den Pflegekassen nach § 72 SGB XI zugelassen. Anfragen über diese Seite werden dorthin weitergeleitet; die Rückmeldung erfolgt durch das Team vor Ort.