Diabetes-Assistenz
Damit Diabetes Typ 1 den Schultag nicht bestimmt
Begleitung von Kindern mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kita — durch eine examinierte Pflegekraft, nach dem Plan der behandelnden Praxis.
Im Schul- und Kitaalltag
Die Versorgung läuft mit — der Tag geht weiter
Messen, Insulingabe und Dokumentation übernimmt eine examinierte Pflegekraft nach dem ärztlichen Behandlungsplan. Ihr Kind bleibt dabei im Unterricht, beim Sport und auf dem Ausflug.

Leistungen
Was wir konkret übernehmen
Der Umfang wird immer gemeinsam festgelegt — hier steht, was möglich ist.
Nach ärztlichem Plan
Ausgeführt wird, was die behandelnde Praxis schriftlich festgelegt hat.
- Kontrolle der Blutzuckerwerte zu den festgelegten Zeiten
- Unterstützung bei der Insulingabe gemäß Behandlungsplan
- Bedienung von Insulinpumpe und Sensor
- Dokumentation der Werte und Maßnahmen
Im Alltag der Einrichtung
Damit der Tagesablauf für das Kind normal bleibt.
- Begleitung bei Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten
- Berücksichtigung von Sport- und Bewegungszeiten
- Begleitung bei Ausflügen und Fahrten nach Absprache
- Handeln nach dem hinterlegten Notfallplan
In der Abstimmung
Alle Beteiligten arbeiten mit demselben Plan.
- Gemeinsames Gespräch vor Beginn mit Eltern und Einrichtung
- Schriftliche Festlegung der Zuständigkeiten
- Regelmäßiger Austausch mit den Eltern
- Abstimmung mit der behandelnden Praxis
Wichtig zu wissen
Was eine Assistenz ist — und was sie nicht ist
Eine Diabetes-Assistenz führt aus, was ärztlich angeordnet ist. Sie stellt keine Therapie ein, ändert keine Dosierung und trifft keine medizinische Entscheidung. Alles, was über die Ausführung des Behandlungsplans hinausgeht, gehört in die Hand der behandelnden Praxis.
Umgekehrt heißt das: Ohne einen aktuellen, schriftlichen Behandlungsplan kann eine Assistenz nicht beginnen. Er ist die Grundlage für jede einzelne Maßnahme während der Betreuungszeit und regelt auch, was bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu tun ist — den Notruf 112 ersetzt er nicht.
Die eingesetzten Kräfte sind examinierte Pflegefachkräfte. Welche Qualifikation die konkret eingesetzte Person mitbringt, erfahren Sie im Erstgespräch — nachvollziehbar und belegbar.

Ablauf
Wie es weitergeht, wenn Sie sich melden
Kein Papierkram vorab. Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Sie melden sich
Schildern Sie kurz, in welcher Einrichtung Ihr Kind betreut wird und in welchem Umfang Unterstützung nötig ist.
Wir klären den Rahmen
Gemeinsam schauen wir, welche Aufgaben anfallen, welcher Kostenträger zuständig ist und was die Einrichtung dazu sagt.
Behandlungsplan und Absprachen
Die behandelnde Praxis erstellt den Behandlungsplan. Auf dieser Grundlage werden alle Zuständigkeiten schriftlich festgehalten.
Die Begleitung beginnt
Vor dem ersten Tag lernen sich alle kennen und gehen den Ablauf gemeinsam durch — auch den Notfallplan.
Die Leistungen werden von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH (HOMECARE – die Alltagshelfer) aus Recke erbracht. Alltag Assistenz ist die Vermittlungsplattform — Ihre Anfrage geht direkt an das Team vor Ort, das sich anschließend bei Ihnen meldet.
Kosten
Wer die Unterstützung bezahlt
In den allermeisten Fällen trägt ein Kostenträger die Kosten — nicht Sie selbst.
Wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab. In Betracht kommen vor allem:
- Eingliederungshilfe — wenn die Assistenz die Teilhabe an Bildung ermöglicht (SGB IX beziehungsweise § 35a SGB VIII).
- Krankenkasse — in bestimmten Konstellationen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V, wenn die Maßnahmen ärztlich verordnet sind.
Welcher Weg der richtige ist, lässt sich nicht pauschal sagen — das hängt vom Alter des Kindes, von der Einrichtung und vom Behandlungsplan ab. Wir schauen uns Ihre Situation an, bevor Sie einen Antrag stellen, damit Sie nicht bei der falschen Stelle beginnen.
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Anträge, Zuständigkeiten und Finanzierung — verständlich erklärt.
Einzugsgebiet
Alle Orte und Ortsteile, in denen wir tätig sind.
Häufige Fragen
Was Eltern und Angehörige fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an — wir antworten auch auf das, was hier nicht steht.
Wer übernimmt die pflegerischen Aufgaben?
Die pflegerischen Aufgaben übernimmt eine examinierte Pflegefachkraft. Grundlage ist ausschließlich der ärztliche Behandlungsplan, den die behandelnde Praxis erstellt. Ohne diesen Plan wird keine pflegerische Maßnahme durchgeführt.
Was genau wird übernommen?
Übernommen werden die im Behandlungsplan festgelegten Aufgaben: Kontrolle der Blutzuckerwerte, Unterstützung bei der Insulingabe, Bedienung von Pumpe und Sensor sowie das Handeln nach dem hinterlegten Notfallplan. Der genaue Umfang wird vor Beginn schriftlich festgehalten.
Ersetzt die Assistenz die ärztliche Behandlung?
Nein. Die Assistenz führt aus, was die behandelnde Praxis vorgibt. Die Einstellung der Therapie, alle Anpassungen und jede medizinische Entscheidung bleiben bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Kann mein Kind an Ausflügen und Klassenfahrten teilnehmen?
Das ist einer der häufigsten Gründe für eine Assistenz. Ob und in welchem Umfang eine Begleitung bei Ausflügen und Fahrten möglich ist, hängt vom Bewilligungsbescheid und von der Absprache mit der Einrichtung ab. Wir klären das vorab, damit nicht kurzfristig etwas offenbleibt.
Wie ist die Zusammenarbeit mit der Schule geregelt?
Vor Beginn gibt es ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen und der Einrichtung. Dabei wird festgelegt, wer welche Aufgabe übernimmt, wo Material und Notfallset aufbewahrt werden und wie im Notfall vorgegangen wird. Diese Absprachen werden schriftlich festgehalten.
Wer bezahlt die Diabetes-Assistenz?
Je nach Einzelfall kommen unterschiedliche Kostenträger in Betracht — häufig die Eingliederungshilfe, in bestimmten Konstellationen auch die Krankenkasse im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, klären wir gemeinsam, bevor Sie einen Antrag stellen.
Wo wir tätig sind
Recke · Hopsten · Mettingen · Westerkappeln · Hörstel · Ibbenbüren · Rheine · Osnabrück · Lengerich · Tecklenburg · Lotte · Lienen · Ladbergen · Saerbeck — sowie die umliegenden Ortsteile. Zur Übersicht des Einzugsgebiets
Anfrage
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht
Vier Angaben genügen. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe am Telefon oder bei einem persönlichen Termin.
- Kostenlos und unverbindlich
- Antwort in der Regel am nächsten Werktag
- Ihre Angaben gehen ausschließlich an den ausführenden Dienstleister
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte außerhalb des ausführenden Dienstleisters weitergegeben.
